Information des Vorsitzenden

Gottfried Feiertag, MSc
17.05.2022

Der Vorsitzende zur Pflegereform

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Anlässlich des Tages der Pflege am 12. Mai 2022 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket in Aussicht gestellt, welches Reformen im Pflegebereich setzen soll. Über die 20 Maßnahmen hat die GÖD Gesundheitsgewerkschaft bereits informiert.

Welche Auswirkungen sind bei diesem Pflegepaket zu erwarten?

Maßnahmen für bereits beschäftigte Kolleginnen und Kollegen
Der Bund stellt in seinen ersten Überlegungen zur Attraktivierung des Pflegeberufs bis Ende 2023 Mittel in der Höhe von 520 Millionen Euro österreichweit für Bedienstete der Gesundheits- und Krankenpflege (Diplompersonal, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz) als Gehaltsbonus zur Verfügung. Die Verteilung soll gemeinsam mit den Ländern und Sozialpartnern erfolgen.

Aus unserer Sicht wäre hier eine dauerhafte und nicht bis Ende 2023 befristete Lösung durch Einberechnung bei den Gehältern notwendig. In den Vorgesprächen war hier eine Einschränkung auf den Langzeitpflegebereich vorgesehen. Sozialbetreuungsberufe sind hier nicht berücksichtigt.

Aus-, Weiter- und Fortbildung
Eine Erhöhung des Ausbildungszuschusses von zumindest 600 Euro für Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie Fachhochschulen stellt eine zusätzliche Verbesserung zur bisherigen Lösung im Rahmen des blau-gelben Pflegepakets dar und soll eine Angleichung bei den Bundesländern bringen. Für Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen und an berufsbildenden Schulen ist dieser Zuschuss auch für Praxiszeiten vorgesehen.

Wie schon länger angekündigt, soll die Lehre für Assistenzberufe in der Pflege nun in Umsetzung gehen und mit einer 3-jährigen Ausbildung die Lehre zur Pflegeassistenz, mit einer 4-jährigen Ausbildung der Abschluss einer Pflegefachassistenz möglich sein. Darüber hinaus werden Schulversuche zur Ausbildung an berufsbildenden Schulen ins Regelschulwesen übergeführt.

Für Personen, die an einer vom AMS geförderten Ausbildung im Pflege(fach)assistenzbereich und der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege teilnehmen, soll auch weiterhin ein Pflegestipendium möglich sein, welches zumindest 1.400 Euro betragen soll.

Für BerufsinteressentInnen aus dem Ausland wird ein leichterer Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ermöglicht und Nostrifikationen entbürokratisiert.
Die Verwendung der Pflegeassistenz in Kliniken wird auch möglich sein, Kompetenzen im Bereich der Pflege(fach)assistenz werden erweitert.

Für Weiterbildung soll ein Rechtsanspruch geschaffen und die Durchlässigkeit für weiterführende bzw. kompetenzerweiternde Ausbildungen erhöht werden.

Auswirkungen auf Personalbedarf
Positiv sollte sich der Erschwerniszuschlag für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen bzw. Demenz von 25 auf 45 Stunden monatlich auswirken. Dadurch sollte auch eine bessere Berücksichtigung des Betreuungs- und Pflegebedarfs möglich sein.

In Niederösterreich bereits umgesetzt
Die Punkte hinsichtlich einer zusätzlicher Entlastungswoche (Urlaub) ab dem
43. Lebensjahr, die Anrechnung von zwei Stunden Zeitgutachten für geleistete Nachtdienste sowie eine Pflegekarenz bis zu 3 Monaten sind im NÖ Landesdienst bereits gelebte Praxis und seit vielen Jahren bereits in Anwendung.

Zusammenfassend ist anzumerken, dass bei einer Umsetzung ein weiterer Schritt in die Richtung gesetzt wäre. Insbesondere im Bereich der Ausbildung sind hier weitere Verbesserungen erkennbar. Wichtig wird sein, auf alle Berufsgruppen in unseren Einrichtungen zu schauen.

Die Gewährung eines Gehaltsbonus stellt eine vorübergehende Maßnahme dar, die keine Nachhaltigkeit abbildet. Gerade auch die Finanzierungsfrage des Gesundheits- und Sozialsystems braucht auch dauerhafte Finanzierungen und Lösungen, aber auch die zeitgerechte Einbindung der Sozialpartner. Positiv fällt auf, dass wir nun eine Beschleunigung in der Diskussion und das Wollen einer Lösungsfindung erkennen können. Wir sind bereit diesen Weg gemeinsam zu gehen.
 

Unterlagen zum Download
Vorsitzender zur Pflegereform 17.05.2022 (PDF, 281KB)