Information des Vorsitzenden

Gottfried Feiertag, MSc
05.10.2021

Kinderweihnachtsgeld 2021 | außerordentliche Zuwendung wieder gesichert

Das Kinderweihnachtsgeld ist eine außerordentliche Sozialleistung, die seit Jahrzehnten an Kolleginnen und Kollegen anlässlich des Weihnachtsfestes ausbezahlt wird. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hat auch 2021 unserem Ansuchen entsprochen. Allen Kolleginnen und Kollegen, die im Monat Dezember Anspruch auf einen Kinderzuschuss haben, wird diese Zuwendung auch heuer wieder gewährt.

Ich bedanke mich bei allen politischen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträgern, allen voran bei Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, dass diese außerordentliche familienfreundliche Zuwendung wieder zuerkannt wird – ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung des Dienstgebers gegenüber der Kollegenschaft.

Diese außerordentliche Zuwendung beträgt

  • für das 1. Kind                                            177,00 Euro
  • für das 2. Kind                                            210,00 Euro
  • für das 3. und jedes weitere Kind je         236,00 Euro

und wird am 30. November 2021 für Bedienstete in der Besoldung neu (NÖ LBG) sowie am 1. Dezember 2021 für Beamtinnen und Beamte bzw. 15. Dezember 2021 für Vertragsbedienstete im alten System, Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker in NÖ Landes- und Universitätskliniken (KV für pharmazeutische Fachkräfte) ausbezahlt. Ist eine Antragstellung erforderlich, erfolgt die Auszahlung im Nachhinein.

Teilzeitbeschäftigte Bedienstete mit weniger als 50% Beschäftigungsausmaß erhalten einen ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teilbetrag.

Grundsätzlich ist KEIN schriftlicher Antrag erforderlich, auch dann nicht, wenn die Bezüge wegen Krankheit oder Unfall gekürzt bzw. eingestellt wurden oder eine Abwesenheit aufgrund einer Schutzfrist, eines Mutterschafts- bzw. Vater-Karenzurlaubes, eines Sonderurlaubes zur Erziehung des Kindes oder eines „Papamonats“ vorliegt.

Ein schriftlicher Antrag ist zu stellen:

  • Von jenen Kolleginnen und Kollegen, die nur deswegen keinen Kinderzuschuss für ein Kind erhalten, weil der andere Elternteil für dieses Kind Anspruch auf einen Kinderzuschuss oder eine ähnliche Leistung aus einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft hat.
  • Von Vertragsbediensteten die vom Arbeitsamt eine Sondernotstandshilfe erhalten.
  • Von Apothekerinnen und Apotheker die einen Kinderzuschuss durch die pharmazeutische Gehaltsklasse für Österreich für wenigstens ein Kind erhalten und dem anderen Elternteil von seinem Dienstgeber keine ähnliche Leistung gewährt wird.

Unterlagen zum Download
Antragsformular Kinderweihnachtsgeld (DOC, 54 KB)