Information des Vorsitzenden

Gottfried Feiertag, MSc
12.12.2023

Verhandlungen abgeschlossen | Altersteilzeit hinkünftig auch unter 32 Wochenstunden möglich

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bei der Altersteilzeit handelt es sich um Teilzeitarbeit mit teilweisem Lohnausgleich (Altersteilzeitgeld) durch das Arbeitsmarktservice (AMS) vor dem Pensionsantritt. Sie basiert auf einer Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Bediensteten auf deren Abschluss kein Rechtsanspruch besteht. Im Wege sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen haben wir uns im Rahmen des Projektes „altersgerechtes Arbeiten“ auf eine Änderung der Voraussetzungen und der Gestaltung für die Altersteilzeit geeinigt:

Neu ist, dass ab 1. Jänner 2024 für die Gewährung der Altersteilzeit das Beschäftigungs-ausmaß

  • im Jahr vor der Altersteilzeit mindestens 24 Stunden (statt bisher 32 Stunden) betragen muss.
  • Das reduzierte Beschäftigungsausmaß während der Altersteilzeit beträgt mindestens 14 Wochenstunden.

 

Bedienstete mit besonderen Bedürfnissen, bei Vorliegen eines Beeinträchtigungsgrades ab 70 % können weiterhin das Modell einer geblockten Altersteilzeit in Anspruch nehmen.

Nähere Informationen über die aktualisierten Rahmenbedingungen zum Abschluss der Altersteilzeit finden Sie in Kürze auf unserer Homepage www.zbr.or.at im Bereich Service und Hilfestellungen Rubrik Dienstrecht bzw. das Antragsformular im Bereich Formulare.


Unterlagen zum Download
Information des Vorsitzenden l Neuerungen Altersteilzeit (PDF, 130 KB)