Information des Vorsitzenden

Gottfried Feiertag, MSc
19.04.2024

Verhandlungen abgeschlossen | Rückwirkende Abgeltung der Zuschläge für Einspringdienste für Teilzeitkräfte ab sofort möglich

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Am 22. November 2023 haben wir darüber informiert, dass die rechtliche Basis geschaffen wurde, aufgrund derer bei kurzfristigen Einspringdiensten von Teilzeit-kräften ein gleich hoher Zuschlag wie bei Vollbeschäftigten zur Anwendung kommt.

  • Ausarbeitung von FAQs (häufig gestellte Fragen) zu diesem Thema für eine gute laufende Umsetzung und Erfassung von Einspringdiensten ab 1. November 2023

Zwischenzeitlich befinden wir uns im Regelbetrieb der Anwendung und auftretende Fragen werden von einer Clearingstelle beantwortet.

  • Rückwirkende Aufrollung ab 1. Juni 2019 bis 31. Oktober 2023 ab sofort möglich

Zusätzlich haben wir uns seit Dezember 2023 mit dem Sozialpartner damit beschäftigt, wie wir die rückwirkende Abgeltung etwaiger Zuschläge abhandeln können. Diesbezüglich haben wir einen gemeinsamen Weg gefunden. Um bestmögliche Entscheidungen treffen zu können, wurde eine hohe Datenmenge analysiert. Diese Datensätze dienen nun als Grundlage für das vorliegende Ergebnis, da diese im Detail aus den unterschiedlichen Dienstplanprogrammen nicht filterbar waren. Unser besonderes Augenmerk haben wir darauf gelegt, dass die Beantragung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen möglichst einfach gestaltet ist und administrative Aufwendungen gering gehalten werden.

Dies ist im Rahmen einer pauschalen Abgeltung mit wenig Aufwand automationsunterstützt bis 30. September 2024 möglich.

Alternativ steht auch die Möglichkeit der individuellen Aufrollung zur Verfügung, die von jeder Einzelnen bzw. jedem Einzelnen durch Markierung der Dienste in den Dienstplänen und anschließender Prüfung durch die Dienststellenleitung vorgenommen werden kann. In diesem Fall ist eine Antragstellung bis 31. August 2024 vorgesehen. Beide Varianten können über NIZZA abgewickelt werden.

Für karenzierte Kolleginnen und Kollegen ist eine Antragseinbringung ebenfalls über NIZZA mittels ID-Austria möglich, bei ausgeschiedenen Kolleginnen und Kollegen ist eine Antragstellung über die letzte Dienststelle möglich.

Detaillierte Informationen sind dem Schreiben „Einspringdienste | nächster Schritt: rückwirkende Abgeltung der Zuschläge für den Zeitraum 1. Juni 2019 bis 31. Oktober 2023 beginnt“ vom 16. April 2024 zu entnehmen.

In diesem Zusammenhang bedanken wir uns bei Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, die diese Lösung ermöglicht hat, bei allen Verhandlungspartnern für die konstruktiven Gespräche, sowie bei jenen Expertinnen und Experten, die das umfassende Datenmaterial verarbeitet und zusammengefasst haben. Vor allem bedanken wir uns aber bei Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Personalbereichs, die nun den letzten Schritt in der Abarbeitung dieses komplexen Themas ermöglichen und zu einem positiven Abschluss beitragen. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit dieser Lösung einen österreichweiten Meilenstein im Bereich der Einspringdienste gesetzt haben.


Unterlagen zum Download
Information des Vorsitzenden l Rückwirkende Abgeltung (PDF, 367 KB)

Anschreiben Einspringdienste (PDF, 636 KB)