Information des Vorsitzenden

Gottfried Feiertag, MSc
21.10.2021

Corona-Bonus des Bundes - die Regelungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Nationalrat hat Mitte des Jahres zwei Gesetze beschlossen und diese bilden die Grundlage für einen weiteren Corona-Bonus für Beschäftigte in unseren Gesundheits- und Pflegezentren. Der Beschluss hatte jedoch zur Folge, dass eine Unterscheidung zwischen Beschäftigten in den Kliniken sowie Beschäftigten in den Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren vorgenommen wird.

Bereits vor Inkrafttreten des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes (für den Bereich der Kliniken) und des Pflegefondsgesetzes (für den Bereich der Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren) gab es intensive Bemühungen der GÖD Gesundheitsgewerkschaft, eine einheitliche Regelung für alle Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, die in unserem Bereich beschäftigt sind.

Im Bereich der Kliniken sind aufgrund der Vorgaben des Bundes folgende Personengruppen für einen Bonus anspruchsberechtigt:

  • Medizinisches oder nichtmedizinisches Personal in persönlichem Kontakt, d. h.  bei „Betreuung“ von Patientinnen und Patienten
  • Reinigungsdienste im unmittelbaren Umfeld von betreuten Patienten

Im Bereich der Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren sind aufgrund der Vorgaben des Bundes folgende Personengruppen für einen Bonus anspruchsberechtigt:

  • Pflege- und Betreuungspersonal, welches in den mobilen und stationären Pflege- und Betreuungsdiensten, in teilstationärer Tagesbetreuung oder in der Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen beschäftigt ist/war.
  • Reinigungspersonal, welches in stationären Pflege- und Betreuungsdiensten, in teilstationärer Tagesbetreuung oder in der Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen beschäftigt ist/war und damit verbunden, einer erhöhten Ansteckungsgefährdung ausgesetzt ist/war.

Wir hatten uns mit den Dienstgebervertretern soweit darauf verständigt, dass wir einen niederösterreichischen Weg gehen wollen, bei dem alle Kolleginnen und Kollegen den Bonus in gleicher Höhe erhalten, unabhängig vom Tätigkeitsbereich und Beschäftigungsausmaß. In den letzten Wochen fanden daher seitens der Dienstgebervertreter und auch im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz noch weitere Verhandlungen statt, um noch Veränderungen zu erwirken.

Trotz intensiver Bemühungen ist es allerdings nicht gelungen, Veränderungen mit dem Bund zu erwirken.
Der Bonus bleibt somit aufgrund der Vorgaben des Bundes auf definierte Bereiche eingeschränkt.

Derzeit laufen die Erhebungen an den Dienststellen, um die anspruchsberechtigten Kolleginnen und Kollegen für eine Auszahlung zu erfassen.
Eine Auszahlung des Bonus soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. 

Nähere Informationen über die Anspruchsberechtigungen des Bundes finden Sie in den Dokumenten „Kriterien Bonus“.

Unterlagen zum Download
Kriterien Bonus UK l LK (PDF, 107 KB)
Kriterien Bonus PBZ l PFZ (PDF, 120 KB)