Information des Vorsitzenden

Gottfried Feiertag, MSc
25.11.2022

Dienstrechts-Novelle im NÖ Landtag beschlossen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach intensiven und zahlreichen Verhandlungsrunden mit dem Sozialpartner wurde nach einer Abschlussrunde mit Landeshauptfrau Mag.a Johanna Mikl-Leitner die legistische Umsetzung eingeleitet. In der Sitzung vom 17. November 2022 wurde nun der Beschluss im NÖ Landtag gefasst.

Die wesentlichen Inhalte dieser Dienstrechts-Novelle 2022 sind:

  • Verbesserung und Absicherung der Dienstrechts-Novelle 2018
  • Nichtverfall von Erholungsurlaub: Hier wird die Altersgrenze vom 60. auf das 57. Lebensjahr herabgesetzt. 
  • Wiedereingliederungsteilzeit: Verlängerung der Maßnahme bis 2029
  • „opting out“ (für Beamte): Verlängerung der Maßnahme bis 2029
  • Mini-Sabbatical – kürzeres Modell möglich
  • Rahmenzeit: vier bis zwölf Monate
  • Freistellung: in der Dauer von zwei bis acht Monaten 
  • Pflegefreistellung – Verbesserungen und Ausweitung
  • Wegfall des gemeinsamen Haushalts bei allen nahen Angehörigen
  • Ausweitung der Begleitungsmöglichkeit für minderjährige Kinder bei einem stationären Aufenthalt oder NEU: einer ambulanten Behandlung in einer Heil- und Pflegeanstalt
  • bei minderjährigen Kindern ist nach der ersten Woche auch eine Freistellung zur Betreuung möglich
  • bei mehr als zwei minderjährigen Kindern Erhöhung der Anspruchsberechtigung um das Höchstausmaß einer Wochendienstzeit
  • Pflegefreistellung auch für die minderjährigen Kinder der/des eingetragenen Partnerin/Partners bzw. der Person möglich, mit der eine Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Monaten besteht, sofern ein gemeinsamer Haushalt gegeben ist und kein Elternteil zur Verfügung steht
  • Familienhospizfreistellung
  • Ausweitung: zweimalige Verlängerungsmöglichkeit der Inanspruchnahme bei minderjährigen Kindern in der Dauer von jeweils höchstens neun Monaten
  • Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf minderjährige Kinder der/des Partnerin/Partners, mit der eine Lebensgemeinschaft besteht und kein Elternteil zur Verfügung steht
  • Bei Wegfall der Anspruchsberechtigung ist dies innerhalb von zwei Wochen zu melden. Ein vorzeitiger Dienstantritt kann dann erfolgen, wenn keine dienstlichen Interessen entgegenstehen.
  • „Umstieg statt Ausstieg“ – Schaffung eines „opting out“ auch für Vertrags-bedienstete, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, und erleichterte Zugangsbedingungen in das Besoldungssystem nach dem Vorbildungsprinzip für begünstigt Behinderte
  • Erhöhung der Rufbereitschaftsentschädigung
  • Kopplung der Berechnungsgrundlage an NOG 12 Stufe 4. Dies bedeutet eine Erhöhung von € 1,41 an Wochentagen auf € 1,78 bzw. an Sonn- und Feiertagen von € 1,97 auf € 2,50

Sämtliche Änderungen werden mit 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Gemeinsam mit der Landespersonalvertretung arbeiten wir neben unseren spartenspezifischen Themen im Gesundheitsbereich im Rahmen der Sozialpartnerschaft kontinuierlich auch an allgemein gültigen Verbesserungen für alle Kolleginnen und Kollegen im NÖ Landesdienst. Nur gemeinsam können wir die großen Herausforderungen lösen. 


Unterlagen zum Download
Information des Vorsitzenden l Dienstrechts-Novelle im NÖ Landtag beschlossen (PDF, 135 KB)