23.11.2023

Einspringdienste | Umsetzung beginnt

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wie bereits im Oktober 2023 informiert, ist nun die rechtliche Basis geschaffen worden, aufgrund derer bei kurzfristigen Einspringdiensten von Teilzeitkräften auch ein gleich hoher Zuschlag wie bei Vollbeschäftigten zur Anwendung kommen wird. Einzelne Stunden, die über die täglich geplante Dienstzeit hinaus gehen (im Sinne von „früher kommen“ oder „länger bleiben“), stellen keine Einspringdienste dar und werden wie bisher abgegolten.

Nachdem nun die gesetzlichen Grundlagen rechtskräftig sind, haben wir folgende Punkte finalisiert, um in die Umsetzung gehen zu können:

  • Ausarbeitung von FAQs (häufig gestellte Fragen) zu diesem Thema für eine gute laufende Umsetzung
  • technische Vorbereitung für eine laufende Abwicklung von Einspringdiensten

Die Dienststellen wurden über die FAQs informiert. Eine laufende Erfassung der Einspringdienste ist nun möglich. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung erfolgt. Die rückwirkende Aufrollung ab Juni 2019 werden wir als nächstes in Angriff nehmen.


Unterlagen zum Download
Information des Vorsitzenden l Einspringdienste FAQs (PDF, 164 KB)