Information des Vorsitzenden

Gottfried Feiertag, MSc
12.12.2023

Einspringdienste | zusätzliche Leistung als Auszahlung oder Zeitgutschrift möglich

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auf Grundlage einer dienstrechtlichen Vereinbarung haben wir mit dem Sozialpartner vereinbart, dass neben der gesetzlich vorgesehenen Auszahlung von Einspringdiensten unter gewissen Voraussetzungen auch eine Gutschrift von Zeitguthaben möglich ist.

Leistet eine Kollegin oder ein Kollege einen Einspringdienst, sah das NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz eine finanzielle Abgeltung des Einspringdienstes in Form einer Einspringdienstvergütung vor. Auf unseren Wunsch und damit verbunden um den Kolleginnen und Kollegen mehr Flexibilität zu ermöglichen, wird ein Pilotversuch bis zum 31. Dezember 2024 gestartet:

Damit soll nicht nur eine finanzielle Abgeltung eines geleisteten Einspringdienstes möglich sein, sondern auf

  • ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch der Kollegin oder des Kollegen
  • in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen
  • auch ein Ausgleich in Freizeit

ermöglicht werden.

Damit haben wir einen weiteren wichtigen Punkt in der Umsetzung der Einspringdienste umgesetzt.


Unterlagen zum Download
Information des Vorsitzenden l Einspringdienste auch als Zeitausgleich möglich (PDF, 148 KB)