20.09.2023

Jubiläumsbelohnung | Jubiläumsfreistellung - neue Unterlagen im Bereich Hilfestellungen

Bediensteten gebührt unter gewissen Voraussetzungen eine Jubiläumsbelohnung, wenn sie eine Dienstzeit von 25, 30 bzw. 40 Jahren vollenden.

Die detaillierten Regelungen bzw. auch die Möglichkeit diese in Freizeit umzuwandeln haben wir im Bereich Service und Hilfestellung | Hilfestellung unter dem Punkt Dienstrecht zusammengefasst.

Unterlagen zum Download
Jubiläumsbelohnung l Jubiläumsfreistellung 19.09.2023 (PDF, 132 KB)