Information des Vorsitzenden

Gottfried Feiertag, MSc
10.05.2023

Unterstützungen bei Aufschulungen zur Heimhilfe und Pflegeassistenz in den Betreuungszentren

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Heimhilfen, PflegeassistentInnen sowie FachsozialbetreuerInnen in den Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren sind wesentliche Säulen der Pflege und Betreuung in den Wohngruppen. Zugleich sehen wir, dass sich die Personalfindung als schwierig gestaltet. Daher arbeiten wir derzeit gemeinsam mit unserem Sozialpartner am Thema Fach- und Führungskarrieren. Damit wollen wir einerseits bereits bestehende Fach- und Führungskarrieren darstellen, anderseits aber auch den möglichen Bedarf für neue Aus-, Fort- oder Weiterbildungen erheben und Lösungen ausarbeiten.

Entwicklung zur Heimhilfe
Es besteht bereits die Möglichkeit, ungelernte MitarbeiterInnen im Unternehmen unter Voraussetzung der budgetären Bedeckung – auch als Aushilfskräfte - aufzunehmen und diesen bei entsprechender Eignung nach einer Zeit von ca. 6 Monaten die Heimhilfeausbildung bei einer externen Bildungseinrichtung zu ermöglichen.

Entwicklung von der Heimhilfe zur Pflegeassistenz
In den letzten Monaten haben wir intensive Verhandlungen mit unserem Sozialpartner geführt, um auch Heimhilfen bei einer Aufschulung zur Pflegeassistenz zu unterstützen. Für die theoretische Ausbildung kann Bildungskarenz – auch in Teilen von mindestens zwei Monaten – beantragt werden. Wir haben uns aber auch darauf verständigt, dass die Praxiszeiten in Einrichtungen der NÖ Landesgesundheitsagentur absolviert werden können. In diesen Zeiten wird Heimhelferinnen und Heimhelfern der reguläre Bezug zuerkannt. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass es in Zeiten der Bildungskarenz zwecks Aufschulung zur Pflegeassistenz zu keiner Stichtagsverschlechterung kommt, sondern nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung diese Zeiten in vollem Umfang angerechnet werden.

Während der Bildungskarenz kann auch geringfügig selbständig und / oder geringfügig unselbstständig gearbeitet werden. Eine geringfügige unselbstständige Arbeit ist an derselben Dienststelle möglich.

Darüber hinaus besteht in der Zeit der Ausbildung die Möglichkeit eines Gehaltsvorschusses von bis zu 8.000,-- Euro, der nach Abschluss der Ausbildung in Raten zurückgezahlt werden kann.

Damit setzen wir einen wichtigen Schritt, um auch intern eine Höherqualifizierung zu unterstützen.  


Unterlagen zum Download
Information des Vorsitzenden l Unterstützung bei Aufschulung zur Pflegeassistenz (PDF, 279 KB)