Information des Vorsitzenden

Dipl. KH-BW Peter Maschat, MAS
21.07.2021

Unwetterkatastrophe | Dienstfreistellung

Sehr geehrte Kollegin!
Sehr geehrter Kollege!

Von den aktuellen Unwetterkatastrophen sind leider auch viele NÖ Landes-bedienstete betroffen. Dementsprechend sind damit verbundene Dienstverhinderungen auch ein aktuelles Thema, welches die Betroffenen zusätzlich belastet.

Gemeinsam mit der Dienstgeberseite möchten wir betroffene Kolleginnen und Kollegen bestmöglich unterstützen.
Deshalb konnte für die aktuellen Ereignisse auf kurzem Weg sozialpartnerschaftlich mit unserer Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und der NÖ Landesgesundheitsagentur folgende Vereinbarung erzielt werden:

Neben dem geltenden Erlass „Urlaub, Dienstfreistellung“, der regelt, dass für Einsätze zur Lebens- oder Umweltrettung im Rahmen von Großschadensereignissen oder Katastrophen (z. B. Hochwasser) durch Mitglieder von Einsatzorganisationen (Rettung, …) bis zu 3 Tagen von der Dienststellenleitung gewährt werden können bzw. für notwendige und unaufschiebbare Einsätze von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr für die unbedingt notwendige Zeit Sonderurlaub von der Dienststellenleitung gewährt werden kann, gilt speziell für das aktuelle Ereignis folgendes:

Privat vom Unwetter betroffene Landesbedienstete erhalten bis zu 3 Tagen Sonderurlaub.

Der Antrag auf Sonderurlaub hat über den Dienstweg zu erfolgen und wird durch die Dienststellenleitung gewährt. Als Nachweis für die Notwendigkeit des Einsatzes gilt eine Bestätigung der Gemeinde.