Information des Vorsitzenden

Gottfried Feiertag, MSc
19.12.2022

Verhandlungen abgeschlossen | Haustechnik – Neubewertung der Stellen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Aufgrund der großen Veränderungen in der Haustechnik seit Inkrafttreten der Besoldung neu haben wir bereits vor mehreren Monaten eine Neubewertung eingefordert. Ziel war und ist es, neue Aufgaben auch bewertungstechnisch abzubilden und gegenüber anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu bleiben. Die Ergebnisse liegen nun vor. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Häusern und der LGA-Zentrale wurden ein neues Konzept und fünf neue Stellenbeschreibungen ausgearbeitet.

Nach intensiven und zahlreichen Verhandlungsrunden unter Leitung von Vorsitzenden-Stellvertreter Rudi Zeller mit dem Sozialpartner auf LGA-Ebene haben wir nach einer Abschlussrunde mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner nun folgendes Ergebnis erzielt. Zunächst ein Überblick über die neuen Stellenbeschreibungen:

HaustechnikerInnen in Gesundheitseinrichtungen

  • HaustechnikerIn Gesundheitseinrichtung (Standort) I
    bisher FacharbeiterIn/ProfessionistIn I (NOG 6)
     
  • HaustechnikerIn Gesundheitseinrichtung (Standort) II
    bisher FacharbeiterIn/ProfessionistIn II (NOG 7)
     
  • NEU: HaustechnikerIn Gesundheitseinrichtung III (NOG 8)
    (100 Fortbildungsstunden erforderlich)
     
  • HaustechnikerIn Gesundheitseinrichtung IV (150 Fortbildungsstunden erforderlich)
    bisher FacharbeiterIn/ProfessionistIn III (NOG 9)
     
  • NEU: Teamleitung Haustechnik Gesundheitseinrichtung (NOG 10)
    (150 Fortbildungsstunden erforderlich)

Die Teamleitung wird in den nächsten Monaten noch an eingeschränkten Standorten pilotiert. Sie soll eine fachliche und disziplinäre Führung von mindestens drei MitarbeiterInnen übernehmen.

Folgende Verbesserungen wurden nun für FacharbeiterInnen I/II im Bereich der Technik vereinbart, sofern sie bereits länger als 3 Jahre facheinschlägig in der Haustechnik beschäftigt sind. Diesbezüglich ist ein Antrag auf Zuordnung einzubringen:

  • FacharbeiterIn/ProfessionistIn I (NOG 6) wird zu
    FacharbeiterIn/ProfessionistIn II (NOG 7)
  • FacharbeiterIn/ProfessionistIn II (NOG 7) wird zu
    FacharbeiterIn/ProfessionistIn IIa (NOG 8)
  • HausarbeiterIn mit handwerklicher Ausbildung (NOG 7) wird zu FacharbeiterIn/ProfessionistIn IIa (NOG 8)

Somit ergibt sich in diesen Bereichen eine Verbesserung um eine Gehaltsklasse.

Übergangsregelung bei der Anerkennung von Fortbildungen

Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bis zu 3 Jahre im Bereich der Haustechnik beschäftigt sind, gelten 50 Fortbildungsstunden als erbracht. Bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 3 Jahren gelten 100 Fortbildungsstunden als erbracht.

PartieführerInnen sind auf die neuen Kriterien „Teamleitung Haustechnik Gesundheitseinrichtung“ zu prüfen und bei Vorliegen der Kriterien entsprechend zuzuordnen.

Über die Erhöhung der Rufbereitschaftsentschädigung ab 1. Jänner 2023 haben wir bereits informiert:

Kopplung der Berechnungsgrundlage an NOG 12 Stufe 4. Dies bedeutet eine Erhöhung von € 1,41 an Wochentagen auf € 1,78 bzw. an Sonn- und Feiertagen von € 1,97 auf € 2,50.

Die angeführten Regelungen treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

Damit haben wir wichtige Schritte in diesem Bereich gesetzt, die in den nächsten Wochen noch durch regionale bzw. lokale Regelungen ergänzt werden sollen.


Unterlagen zum Download
Information des Vorsitzenden l Haustechnik (PDF, 390 KB)